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Abfall
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Neben zahlreichen Verordnungen bilden Umweltschutzgesetz (USG, 1983) und Gewässerschutzgesetz (GSchG,1991) wichtige Grundlagen und Rahmenbedingungen im Bereich Abfall. Der umweltverträgliche Umgang mit Abfällen und die sorgfältige, nachhaltige Nutzung von wieder verwertbaren Rohstoffen soll gewährleistet werden.
Abfälle können in Form von Umweltbelastungen von Boden, Wasser oder Luft auftreten. Die Belastungen können sehr vielfältig und verschiedener Herkunft sein: industrielle Aktivitäten, Störfälle, etc.
Abfälle können aber auch in Form von Gebäudeschadstoffe wie Asbest, PCB, usw... auftreten und Probleme bei der Weiternutzung oder dem Rückbau einer Liegenschaft hervorrufen. Besonders gefährdet sind die Mitarbeiter der mit den Sanierungsarbeiten beauftragten Unternehmen.
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Ihr Ansprechpartner
Deutschschweiz
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Romandie
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Unsere Dienstleistungen
> Erarbeitung von Abfallbewirtschaftungs- und
Entsorgungskonzepten
> Planung und Durchführung von Probenahmen und
Feldmessungen
> Planung und Durchführung von Sanierungsprojekten
und Erfolgskontrollen
> Begleitung von Baustellen
> Beratung und Probenahmen bei Schadstoffen in
Gebäuden (Asbest, PCB, usw.)
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Referenzen
> Abklärung bez. Gebäudeschadstoffen
in öffentlichem Gebäude (P09089)
> Abklärung bez. Gebäudeschadstoffen
bei Umbau Betriebsgebäude (P09091)
> Abfallbewirtschaftungskonzept "Les
Falaises", Neuenburg (P09074)
> Bodenuntersuchungen Schiessanlage
Mühlau (P2001)
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