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Altlasten

Heutiger Baugrund wurde in vielen Fällen durch frühere Tätigkeiten belastet, sei es durch industrielle Aktivitäten, Abfallablagerungen oder Unfälle. Nicht selten sind deshalb Altlastabklärungen als Entscheidungsgrundlagen für Bauherren und Bewilligungsbehörden unerlässlich.

Die Altlasten-Verordnung (AltlV) bietet seit 1998 den legalen Rahmen und definiert Umgang und Handlungsbedarf

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Altlasten

b.sommer@prona.ch  i.birolini@prona.ch
 
   

Unsere Dienstleistungen

> Historischen Abklärungen, Risikoanalysen und
   Ermittlung des Handlungsbedarfes

> Bauherrenabklärungen bei Landkauf oder
   Betriebsübernahmen 

> Planung und Durchführung von Probenahmen
   und Feldmessungen.

> Planung und Durchführung von Altlasten-Sanierungs-
   projekten und Erfolgskontrollen

> Untersuchung von Schiessanlagen

 

Referenzen

> Entsorgungskonzeption (P0731)
> Technische Erkundung (P0714)
> Altlasterkundung / Sanierungskonzeption
   (P0669)
> Altlasterkundung (P0656)
> N16, Sanierung ehemalige Deponie
   (P0617)
> Altlasterkundung / Sanierungskonzeption
   (P0530)
> Aegleren Sanierung, Überwachung (P9607)

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