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Altlasten
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Heutiger Baugrund wurde in vielen Fällen durch frühere Tätigkeiten belastet, sei es durch industrielle Aktivitäten, Abfallablagerungen oder Unfälle. Nicht selten sind deshalb Altlastabklärungen als Entscheidungsgrundlagen für Bauherren und Bewilligungsbehörden unerlässlich.
Die Altlasten-Verordnung (AltlV) bietet seit 1998 den legalen Rahmen und definiert Umgang und Handlungsbedarf
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Ihr Ansprechpartner
Deutschschweiz
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Votre interlocutrice
Romandie
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Unsere Dienstleistungen
> Historischen Abklärungen, Risikoanalysen und
Ermittlung des Handlungsbedarfes
> Bauherrenabklärungen bei Landkauf oder
Betriebsübernahmen
> Planung und Durchführung von Probenahmen
und Feldmessungen.
> Planung und Durchführung von Altlasten-Sanierungs-
projekten und Erfolgskontrollen
> Untersuchung von Schiessanlagen
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Referenzen
> Entsorgungskonzeption (P0731)
> Technische Erkundung (P0714)
> Altlasterkundung / Sanierungskonzeption
(P0669)
> Altlasterkundung (P0656)
> N16, Sanierung ehemalige Deponie
(P0617)
> Altlasterkundung / Sanierungskonzeption
(P0530)
> Aegleren Sanierung, Überwachung (P9607)
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