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Arbeitssicherheit
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Mit dem Inkrafttreten der EKAS-Richtlinie 6508 sind die Pflichten der Unternehmen definiert worden. Von den Verantwortlichen werden Eigeninitiative und Selbstverantwortung für eine systematische und konsequente Prävention gefordert. Arbeitssicherheit wird nicht nur in Betrieben verlangt, sondern auch auf Baustellen. Nach der Bauarbeitenverordnung müssen die Massnahmen und Tätigkeiten zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit auf Baustellen schriftlich festgehalten sein.
Wir begleiten Sie im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, wenn es darum geht, Sicherheits- und Notfallkonzepte aufzubauen, einzuführen und diese umzusetzen.
Unsere Fachleute erstellen für Sie die Risikobeurteilung und erarbeiten mit Ihnen oder Ihren Subunternehmen die entsprechenden Schutzmassnahmen. Wir sind auch in der Lage wiederkehrende Audits durchzuführen.
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Ihr Ansprechpartner
Deutschschweiz
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Votre interlocuteur
Romandie
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Unsere Dienstleistungen
> Aufbau, Einführung und Betreuung von Betriebs-
und/oder Baustellensicherheitskonzepten
> Integration des Sicherheitskonzeptes in Ihr betriebliches
Managementsystem (QMS, UMS)
> Risikoanalysen und Massnahmenplanung in Betrieben
oder für Bauarbeiten
> Erarbeiten von Massnahmen, welche die Risiken vermindern
> Sicherheitsschecks von Baustellen oder Betrieben
und Bestimmen der Prioritäten für die Umsetzung
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Referenzen
> AS Phoenix Konolfingen (P09060)
> Neubau TransEurope (P09063)
> "Tannerie 3", Carouge (P0760)
> Produktions- + Verteilzentrum Nestlé
Nespresso, Avenches (P0745)
> Betriebsgebäude Philipp Morris SA,
Neuchâtel (P0651)
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