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Bodenschutz

Das Umweltschutzgesetz (USG, 1983) und insbesondere die Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo, 1998) verlangen, dass der Boden vor Eingriffen geschützt wird und dass beim Umgang mit Erdreich garantiert ist, dass dessen Fruchtbarkeit erhalten bleibt.
 
Die Belastungen des Bodens können chemischer Natur (Eintrag von Schadstoffen bei Schiessanlagen, industriellen Aktivitäten, Störfälle, usw.) oder physikalischer Natur z. B. durch unkorrekten Umgang des Bodens sein (nasser Boden, ungeeignete Baumaschinen, usw.).

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Bodenschutz

b.sommer@prona.ch i.birolini@prona.ch
   


Unsere Dienstleistungen

> Bodenkundliche Aufnahmen und pedologische Kartierung

> Entnahme von Bodenproben

> Erarbeiten von Bodenschutzkonzepten: Rahmenbedingungen
    für den Umgang mit Boden

> Erarbeiten von Kulturerdekonzepten: Umgang, Zwischen-
   lagerung, Wiederherstellung

> Begleitung von Baustellen

 


Referenzen

> 5bar Gasleitung Schüpfen - Kosthofen
   (P0757)

> Neubau WKW Hagneck
    Bodenuntersuchungen (P0403)

> Bodenschutz Expo (P9907)

> N16 BBB tav-Court (P0505)

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