Bei grossen Bauvorhaben definieren Umweltverträglichkeits-prüfungen nebst Ersatz- und Begleitmassnahmen den Bedarf an besondere Schutzmassnahmen während der Bautätigkeit. Dabei Stützen sich die Forderungen auf das Umweltschutz-gesetz und seine vielfältigen Verordnungen. Weiter sind oft kantonalspezifische Richtlinien zu beachten. Bei gewissen Projekttypen stellen die Anforderungen bezüglich Umweltschutz massgebende Rahmenbedingungen dar.