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13. März 2019
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Gebäude und Siedlung

Lärm von Sportanlagen – ein Alltagsproblem

Ende 2017 erschien eine aktualisierte Vollzugshilfe des Bundesamtes für Umwelt zur Ermittlung von Sportlärm und zur Beurteilung von Sportanlagen. Diese Vollzugshilfe wurde durch Prona am konkreten Beispiel einer Pumptrackanlage angewendet.

Die Ermittlung und Beurteilung von Sportlärm findet im Rahmen einer Einzelfallbeurteilung statt, da in der Lärmschutz-Verordnung eine Beurteilungsmethode oder Grenzwerte dazu fehlen. Die Beurteilung der Störwirkung von Sportlärm findet anhand von Richtwerten statt. Diese lassen den Vollzugsbehörden einen gewissen Spielraum, um auf lokale Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen.

Die Gemeinde Leubringen/Magglingen plante zur Erweiterung ihres Angebotes für Jugendliche eine neue Pumptrackanlage als Ergänzung der bereits bestehenden Schulsportanlage. Von Seiten der Anwohner waren gewisse Vorbehalte zu dem Projekt bekannt.
Mit den Vorgaben der Vollzugshilfe konnte nachgewiesen werden, dass die Richtwerte mit Massnahmen bezüglich der Benutzungsdauer und –art eingehalten werden können. Weiter wurde die Lage des Pumptracks optimiert, damit die Abschirmwirkung bestehender Gebäude optimal genutzt wird und die Lärmimmissionen auf die Anwohner möglichst gering sind.
Der Bau des Pumptracks konnte realisiert werden und steht nun der Öffentlichkeit zur Nutzung mit Rollbrett, Inlineskates, Velos oder Micro Scootern zur Verfügung.