Die Genossenschaft Migros Aare erstellt in Hinterkappelen ein neues Gebäude mit Verkaufsfläche, Parkhaus und zusätzlichen Wohnungen. Da für das zu erstellende Gebäude zwei Untergeschosse vorgesehen sind, wird eine grosse Baugrube ausgehoben. Für die Aushebung der Grube wird dementsprechend stark in den Untergrund gearbeitet als auch Spundwände errichtet. Die Abbrucharbeiten und Erstellung der Baugrube können Erschütterungen provozieren.
Die Prona AG wurde durch die Migros Genossenschaft beauftragt, den Zustand der umliegenden Wohnungen und Strassen aufzunehmen. Bei solch einer Beweissicherung nach Schweizer Norm 640 312 werden die Flächen und Wohnungen nach Rissen und Schadstellen abgesucht. Die vorgefundenen Risse und Schadstellen werden fotographisch dokumentiert und beschrieben und in einem Protokoll festgehalten. Die Aufnahmen werden vor dem Baustart und falls gewünscht nach Bauende durchgeführt. Sollte sich eine Zustandsänderung zwischen diesen beiden Aufnahmen ergeben haben, kann der Ursache der Veränderung nachgegangen werden. Diese Dokumentation hilft dem Eigentümer der Liegenschaft als auch dem Bauherrn für den Beweis allfälliger Schäden.
Während den Bauarbeiten werden ausserdem die Erschütterungen in den umliegenden Bauten mittels Erschütterungsmessgeräten aufgezeichnet. Diese Geräte wurden von einem Mitarbeiter der Prona AG in den Kellern der umliegenden Gebäude installiert. Sie zeichnen ständig die auf sie einwirkenden Erschütterungen auf. Sollte ein vordefinierter Wert überschritten werden, sendet das Gerät einen Alarm an die zuständigen Personen aus, damit die Erschütterungen gestoppt und das weitere Vorgehen besprochen werden kann.
Beweissicherung Migros Hinterkappelen
Die Bauarbeiten für die Erstellung des neuen Migros-Gebäudes in Hinterkappelen sind in vollem Gange. Vor dem Baustart wurde durch die Prona AG eine Beweissicherung der umliegenden Wohnungen durchgeführt. Während dem Bau werden entstehende Erschütterungen aufgezeichnet. Solche Beweissicherungen helfen im Falle eines Schadensauftritts den betroffenen Parteien: Eigentümer und Bauherren.