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19. Juli 2023
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Industrie und Gewerbe

Erfolgreiche Altlasten-Sanierung der Schiessanlage Bellmund

Nach deren Stilllegung wurden Kugelfänge von Schiessanlagen oftmals verändert, resp. eingeebnet, um den Unterhalt der Flächen zu vereinfachen. Dies geschah in den meisten Fällen noch bevor die Anlagen in den Kataster der belasteten Standorte aufgenommen und Veränderungen untersagt wurden. Bei diesen Terrainveränderungen wurde oftmals Bodenmaterial aus den Einschussbereichen mit Bodenmaterial in der Umgebung vermischt, welches ursprünglich keine Projektile enthielt. Mit der Folge, dass die Abschätzung von Kosten und Aufwand für die altlastenrechtlichen Untersuchungen und Sanierungen solch veränderter Kugelfänge mit grosser Unsicherheit behaftet ist. In diesen Situationen sind wir Altlasten-Fachpersonen gefordert, die Interessen der Kunden unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen wahrzunehmen und entsprechend zu agieren.

Kugelfang-Anlagen in Landwirtschaftszonen wurden nach der Stilllegung der Schiessanlage gerne verändert, indem man Kugelfang-Wälle abtrug und Material im Umfeld ablagerte. Dies mit dem Ziel, den Unterhalt der Flächen zu vereinfachen.

Vor der Erstellung des Katasters der belasteten Standorte (KbS) waren solche Terrainveränderungen nicht verboten. Nach Inkrafttreten der Altlastenverordnung 1998 erstellten die Kantone zu Beginn der 2000er Jahre die KbS und die durch den Schiessbetrieb verschmutzen Flächen wurden im KbS eingetragen. Mit der Definition der Flächen als belastete Standorte nach Altlastenverordnung war das Verändern von Kugelfängen verboten. Genau aus dem Grund, da solche Veränderungen die Untersuchungen und Sanierungen erschweren.

In unverändert belassenen Kugelfängen konzentrieren sich die höchsten Schwermetallbelastungen (Projektile) auf die Einschlagsbereiche hinter den Scheiben und die Belastungen nehmen mit zunehmendem Abstand von diesen in alle Richtungen ab. Durch Veränderungen an Kugelfängen wird dieses für Kugelfänge typische Belastungsbild verändert. Die Veränderungen erschweren einerseits die Bestimmung der tatsächlichen Schadstoffverteilungen und -gehalte und andererseits die Abschätzungen bezüglich des Sanierungsaufwandes resp. der Sanierungskosten.

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Im eingeebneten Gelände ist vom ehemaligem Kugelfang nichts mehr zu erkennen (Aufnahme während der Voruntersuchung im 2021).
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Aushubperimeter während der Sanierung (2022).

Schiessanlage Hubelzelg Bellmund: verändertes Belastungsbild

Die 300 m-Schiessanlage Hubelzelg war durch die kantonale Behörde als sanierungsbedürftig eingestuft. Sie lag im Landwirtschaftsland und der Kugelfang wurde nach der Stilllegung in den frühen 2000er Jahren verstossen und das Gelände eingeebnet. Bei den Voruntersuchungen im Jahr 2021 wurden – wie bei diesem Vorgehen üblich – die Schwermetallbelastungen an der Oberfläche (Bodenschichten) und im Untergrund ermittelt. Die Untersuchungen führten wir gemäss den fachlichen Vorgaben durch. Angepasst an die Situation wurde eine entsprechend angepasste Anzahl an Baggersondagen durchgeführt. Dabei zeigte sich die heterogene Belastungsverteilung deutlich: weder an der Oberfläche noch in der Tiefe liessen sich Bereiche einheitlicher Belastung ausscheiden. Die Belastungen schienen keiner «Ordnung» zu folgen.

Unerwartete Verhältnisse fordern umsichtiges Agieren

Die bei der Voruntersuchung erfassten grösseren Belastungen lagen mehrheitlich in den oberen Bodenschichten. So sah das Sanierungskonzept vor, in einem definierten Perimeter diese oberen Bodenschichten abzutragen. Während den Aushubarbeiten zeigten sich jedoch unerwartet – da mit dem Raster der Voruntersuchungen nicht erfassbar – grössere Ansammlungen von Projektilen in weiteren Tiefenbereichen. Zudem war das gesamte Aushubmaterial mit Projektilen versetzt und musste in einer Bodenwaschanlage behandelt werden. In engem Austausch mit der kantonalen Behörde (Amt für Wasser und Abfall, AWA) wurde daraufhin das weitere Vorgehen angepasst und optimiert. Die Auftraggeberin wurde durch eine enge Kommunikation in den Sanierungsablauf involviert. Der Aushub erfolgte anschliessend schrittweise, so dass kontinuierlich die Situation und die Verhältnismässigkeit weiteren Aushubs beurteilt werden konnten. Die Interessen der Gemeinde hinsichtlich einer Kostenoptimierung wurden unter Beachtung der fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen wahrgenommen.

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Fein verteilte Geschosse auf der Aushubsohle (rostorange Punkte).

Die Auftraggeberin wurde durch eine enge Kommunikation in den Sanierungsablauf involviert.

Erfolgreicher Abschluss der Sanierung dank engem Einbezug aller Beteiligten

Unerwartete Situationen fordern von uns Altlastenfachpersonen als Fachbauleitung Flexibilität und das unmittelbare Reagieren im Interesse der verschiedenen involvierten Parteien. So konnte dank einem engen Einbezug des Kunden und der Behörde die Sanierung des Kugelfanges erfolgreich und zur Zufriedenheit des Kunden, trotz den Mehrkosten abgeschlossen werden. Die Sanierungsarbeiten dauerten von November bis Dezember 2022, die Rekultivierung der landwirtschaftlichen Flächen erfolgte im Frühling 2023 und wird sukzessive der Nutzung mit entsprechenden Begleitmassnahmen frei gegeben.

Steht auch in Ihrer Gemeinde eine altlastenrechtliche Untersuchung oder Sanierung einer Schiessanlage an? Unsere Altlastenfachpersonen beraten und unterstützen Sie gerne. Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung im Bereich Altlasten und Schiessanlagen sind wir ein kompetenter und verlässlicher Partner.