Quelle Titelgrafik: https://www.laerm.ch/2025
Anstehende gesetzliche Veränderung
Die Bundesversammlung hat beschlossen das Umweltschutzgesetz (USG) unter anderem in Bezug auf Lärm anzupassen. Die Änderungen sollen den Erhalt einer Baugenehmigung in lärmbelasteten Gebieten unter gewissen Auflagen erheblich erleichtern. Ursprüngliches Anliegen war es, eine sinnvolle Verdichtung nach innen zu ermöglichen, welche angesichts des Wohnungsmangels notwendig erscheint. Bisher mussten die Immissionsgrenzwerte (IGW) an jedem Fenster von lärmempfindlichen Räumen eingehalten werden. Wo dies nicht der Fall war, konnte eine Baugenehmigung nur gewährt werden, wenn alle Lärmschutzmassnahmen ausgeschöpft waren, ein überwiegendes Interesse am Bau bestand und die kantonale Behörde zustimmte. Gemäss neuer Gesetzgebung müssen die IGW nur noch in gewissen Fällen eingehalten werden. Werden beispielsweise kontrollierte Lüftungen und/oder Kühlsysteme eingebaut, entfallen die Anforderungen an den Lärmschutz am offenen Fenster mindestens teilweise oder gar gänzlich.
Gesundheitliche Folgen von Lärm
Unabhängig von den gesetzlichen Anforderungen reagiert der menschliche Körper auf störende Geräusche mit der Ausschüttung von Stresshormonen – unabhängig davon, ob sich die betroffene Person belästigt fühlt oder nicht und daran gewöhnen kann sich der Körper nicht. Ist die Belastung dauerhaft, kann sie zu gesundheitlichen Schäden führen: Bluthochdruck, Herzinfarkt, Schlafstörungen, Konzentrationsschwäche, Depression, Aggression und Diabetes sind mögliche gesundheitliche Auswirkungen von permanenten körperlichen Stress- und Alarmreaktionen.
Gemäss dem Bundesamt für Umwelt BAFU sind in der Schweiz pro Jahr rund 500 Todesfälle aufgrund von Herz-Kreislauf-Erkrankungen auf die Wirkung von Verkehrslärm zurückzuführen. Zudem führt er zu ca. 2’500 Diabetes-Erkrankungen jährlich und weiteren z.B. psychischen Erkrankungen. Zusammengefasst gehen der Schweizer Bevölkerung jedes Jahr rund 70’000 gesunde Lebensjahre (DALY) wegen Lärm verloren.
Auch an Verkehrslärm sterben Menschen. Ruhe tut gut – auch dem Herz.
Ruhe tut gut
Wenn der Auslöser (Lärm) wegfällt, verschwinden auch die Stresssymptome. Ruhe kann daher als natürliche Ressource gesehen werden, welche geschützt werden sollte. Im Zusammenhang mit der Verdichtung gilt es daher das richtige Gleichgewicht zu finden zwischen der Gesundheit der Betroffenen und der Verfügbarkeit von bebaubaren Flächen.

Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Bauprojekte so zu gestalten, dass nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, sondern auch der Gesundheit der künftigen Bewohner Rechnung getragen wird. Ruhe steigert nicht nur das Wohlbefinden, sondern auch den Wert der Liegenschaft.