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22. April 2022
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Infrastruktur und Mobilität

Sicherheit und Kostenoptimierung mit einem Sicherheits-Audit

Mit einem Sicherheits-Audit in Bezug auf Brandschutz und Absturz wird dem Eigentümer die Grundlage geliefert, um die allenfalls notwendigen Verbesserungsmassnahmen einzuleiten und seiner Sorgfalts- und Unterhaltspflicht nachzukommen. Erfahren Sie, weshalb die Abstimmung der verschiedenen Aspekte im Sicherheitsbereich von zentraler Bedeutung ist und welcher Nutzen dabei für den Eigentümer entsteht.

Sorgfalts- und Unterhaltspflicht

Im Verlaufe der Lebensdauer eines Gebäudes oder einer Anlage ist dem Unterhalt der brandschutzrelevanten Einrichtungen oder Installationen die entsprechende Aufmerksamkeit zu schenken. Der Eigentümer- oder Nutzerschaft obliegt somit eine Sorgfalts- und Unterhaltspflicht, welche in der vkf-Brandschutznorm festgehalten ist. Im Weiteren sind bestehende Bauten und Anlagen verhältnismässig an die Brandschutzvorschriften anzupassen. Dies vor allem wenn wesentliche bauliche oder betriebliche Veränderungen, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen vorgenommen werden oder die Gefahr für Personen besonders gross ist. Um dieser Sorgfaltspflicht gemäss der vkf-Brandschutznorm nachzukommen, empfiehlt es sich, nach einer gewissen Lebensdauer oder im Hinblick auf bauliche Anpassungen ein Audit durchzuführen. Im Rahmen eines solchen Audits prüfen wir auch die vorhandenen Absturzsicherungen. Dabei stützen wir uns auf die SIA Norm 358 und die entsprechenden BFU Richtlinien. Siehe dazu auch unsere News «SIA-Norm 358 – Absturzsicherungen in Gebäuden planen» vom 3.3.2022.

Gebäude mit Mischnutzung
Typisches Gebäude mit einer Mischnutzung. Die Nutzeranliegen müssen aufeinander abgestimmt werden.

Um dieser Sorgfaltspflicht gemäss der vkf-Brandschutznorm nachzukommen, empfiehlt es sich, nach einer gewissen Lebensdauer oder im Hinblick auf bauliche Anpassungen ein Audit durchzuführen.

In den vergangen Jahrzehnten haben wir eine Vielzahl von Objekten der unterschiedlichsten Nutzungen auditiert. Dabei stellen wir immer wieder fest, dass die aktuellen Nutzungen nicht mehr den ursprünglichen und somit auch bewilligten Nutzungen entsprechen. Die Sicherheit der Benutzer ist vielfach nicht mehr gegeben und es herrscht Handlungsbedarf. Insbesondere bei Mischnutzungen mit Anteilen von Gewerbeflächen oder bei Beherbergungsbetrieben.

Rauch- und Wärmeabzug
Der Rauch- und Wärmeabzug kann durch ein öffenbares Fenster gewährleistet werden. Nur muss dieses zugänglich sein…

Wie läuft ein Audit ab?

Wir begehen zusammen mit dem Betreiber/Abwart das entsprechende Objekt. Dabei nehmen wir die vorhandenen Tatsachen auf und halten diese fotografisch fest. Im Anschluss dokumentieren wir das Audit in einem Bericht und beurteilen die Konformität, die Differenzen zu den Anforderungen und schlagen Verbesserungsmassnahmen vor. Dabei geben wir auch Empfehlungen zur Priorisierung der Massnahmen an. Zusätzlich zum Auditbericht erstellen wir Brandschutzkonzeptskizzen mit den Angaben von Nutzungseinheiten, Brandabschnitten und Fluchtwegen im Hinblick auf einen möglichen Endzustand bzw. Soll-Zustand.

Abfallsammlung und elektrotechnische Installationen
Abfallsammlung und elektrotechnische Installationen sind nicht zu vermischen, da unterschiedliche Brandgefahren bestehen. Organisatorische Massnahmen sind erforderlich.
Nutzungseinschränkung
Raum mit grosser Personenbelegung ohne Rauch- und Wärmeabzugsanlage. Eine Nutzungseinschränkung ist angezeigt.

Nutzen für die Eigentümerschaft

Dem Eigentümer oder dem Betreiber/Nutzer eines Gebäudes entsteht durch ein solches Sicherheitsaudit Brandschutz und Absturz ein Mehrwert. Er kann einerseits seine gesetzliche Sorgfaltspflicht erfüllen, aber er kann auch die Basis für gezielte Renovations- oder Sanierungsarbeiten legen. Dabei steht die Abstimmung der baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzmassnahmen im Vordergrund. Dem später beauftragten Architekten oder Bauleiter steht ein Planungsinstrument zur Verfügung, um die Verbesserungsmassnahmen aufeinander abzustimmen und so kostenoptimiert zu planen und sogar Einsparungen zu erzielen.

Notausgangstüre
Falsche Öffnungsrichtung der Notausgangstüre (muss sich in Richtung Fluchtweg öffnen). Nutzungsbeschränkung oder bauliche Anpassung.
Notausgangstüre
Falsche Öffnungsrichtung der Notausgangtüre. Nutzungsbeschränkung oder bauliche Anpassung.
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Planen Sie eine bauliche Anpassung ihrer Liegenschaft oder sind sie nicht sicher, ob der heutige Zustand der Liegenschaft mit der aktuellen Nutzung dem Stand der Sicherheitstechnik entspricht? Wir unterstützen Sie gerne bei der Planung einer Sanierung oder eines Umbaus mit der Durchführung eines Audits. Eine solide Planungsbasis hilft Kosten zu sparen und die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel optimal einzusetzen.

Christian Stampfli
Dipl. Bauingenieur FH/STV, Sicherheitsingenieur EKAS, Brandschutzexperte VKF, Wirtschaftsingenieur STV Unternehmensführung