Sorgfalts- und Unterhaltspflicht
Im Verlaufe der Lebensdauer eines Gebäudes oder einer Anlage ist dem Unterhalt der brandschutzrelevanten Einrichtungen oder Installationen die entsprechende Aufmerksamkeit zu schenken. Der Eigentümer- oder Nutzerschaft obliegt somit eine Sorgfalts- und Unterhaltspflicht, welche in der vkf-Brandschutznorm festgehalten ist. Im Weiteren sind bestehende Bauten und Anlagen verhältnismässig an die Brandschutzvorschriften anzupassen. Dies vor allem wenn wesentliche bauliche oder betriebliche Veränderungen, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen vorgenommen werden oder die Gefahr für Personen besonders gross ist. Um dieser Sorgfaltspflicht gemäss der vkf-Brandschutznorm nachzukommen, empfiehlt es sich, nach einer gewissen Lebensdauer oder im Hinblick auf bauliche Anpassungen ein Audit durchzuführen. Im Rahmen eines solchen Audits prüfen wir auch die vorhandenen Absturzsicherungen. Dabei stützen wir uns auf die SIA Norm 358 und die entsprechenden BFU Richtlinien. Siehe dazu auch unsere News «SIA-Norm 358 – Absturzsicherungen in Gebäuden planen» vom 3.3.2022.
Um dieser Sorgfaltspflicht gemäss der vkf-Brandschutznorm nachzukommen, empfiehlt es sich, nach einer gewissen Lebensdauer oder im Hinblick auf bauliche Anpassungen ein Audit durchzuführen.
In den vergangen Jahrzehnten haben wir eine Vielzahl von Objekten der unterschiedlichsten Nutzungen auditiert. Dabei stellen wir immer wieder fest, dass die aktuellen Nutzungen nicht mehr den ursprünglichen und somit auch bewilligten Nutzungen entsprechen. Die Sicherheit der Benutzer ist vielfach nicht mehr gegeben und es herrscht Handlungsbedarf. Insbesondere bei Mischnutzungen mit Anteilen von Gewerbeflächen oder bei Beherbergungsbetrieben.
Wie läuft ein Audit ab?
Wir begehen zusammen mit dem Betreiber/Abwart das entsprechende Objekt. Dabei nehmen wir die vorhandenen Tatsachen auf und halten diese fotografisch fest. Im Anschluss dokumentieren wir das Audit in einem Bericht und beurteilen die Konformität, die Differenzen zu den Anforderungen und schlagen Verbesserungsmassnahmen vor. Dabei geben wir auch Empfehlungen zur Priorisierung der Massnahmen an. Zusätzlich zum Auditbericht erstellen wir Brandschutzkonzeptskizzen mit den Angaben von Nutzungseinheiten, Brandabschnitten und Fluchtwegen im Hinblick auf einen möglichen Endzustand bzw. Soll-Zustand.
Nutzen für die Eigentümerschaft
Dem Eigentümer oder dem Betreiber/Nutzer eines Gebäudes entsteht durch ein solches Sicherheitsaudit Brandschutz und Absturz ein Mehrwert. Er kann einerseits seine gesetzliche Sorgfaltspflicht erfüllen, aber er kann auch die Basis für gezielte Renovations- oder Sanierungsarbeiten legen. Dabei steht die Abstimmung der baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzmassnahmen im Vordergrund. Dem später beauftragten Architekten oder Bauleiter steht ein Planungsinstrument zur Verfügung, um die Verbesserungsmassnahmen aufeinander abzustimmen und so kostenoptimiert zu planen und sogar Einsparungen zu erzielen.
Planen Sie eine bauliche Anpassung ihrer Liegenschaft oder sind sie nicht sicher, ob der heutige Zustand der Liegenschaft mit der aktuellen Nutzung dem Stand der Sicherheitstechnik entspricht? Wir unterstützen Sie gerne bei der Planung einer Sanierung oder eines Umbaus mit der Durchführung eines Audits. Eine solide Planungsbasis hilft Kosten zu sparen und die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel optimal einzusetzen.