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Altlasten und belastete Standorte

Altlasten sowie belastete Standorte werden bezüglich schädlicher Einwirkungen auf die Umwelt beurteilt. Wir führen die Voruntersuchungen aus und planen sowie überwachen die Sanierungsarbeiten. Bei Umnutzungen, Bauvorhaben oder Handänderungen beraten wir Grundstückseigentümer und Bauherrschaften.

Belastete Standorte sind Orte, die durch Abfälle verschmutzt sind. Als Altlasten werden diejenigen belasteten Standorte bezeichnet, die als sanierungsbedürftig eingestuft wurden, weil von ihnen schädliche Einwirkungen auf Umweltbereiche ausgehen. Belastete Standorte resp. Altlasten können ehemalige Betriebsgelände, Deponien, Unfallstandorte oder Schiessanlagen sein.

Leistungen

Untersuchungen und Sanierungen von belasteten Standorten nach Altlastenrecht

Belastete Standorte sind im öffentlich zugänglichen Kataster der belasteten Standorte des Kantons eingetragen. Im Kataster ist zudem definiert, ob und mit welcher Dringlichkeit ein Standort untersucht werden muss und ob er sanierungsbedürftig, untersuchungsbedürftig oder weder noch ist. Eigentümer, deren Grundstück von einem belasteten Standort betroffen ist, werden gegebenenfalls durch die kantonale Behörde aufgefordert, dieses durch ein Altlastenfachbüro untersuchen zu lassen. Diese Voruntersuchungen dienen dazu, die Verschmutzungen zu charakterisieren und einzugrenzen und eine allfällige Gefährdung von Umweltbereichen abzuschätzen. Basierend auf diesen Untersuchungen entscheidet die Behörde, ob ein Standort saniert oder überwacht werden muss resp. ob keine Massnahmen notwendig sind. Das Prozedere ist durch die Altlastenverordnung geregelt. Unsere erfahrenen Geologinnen und Geologen sind spezialisiert auf die Bearbeitung von belasteten Standorten und Altlasten.

Unsere Leistungen:

  • Beratungen über das Vorgehen der Altlastenbearbeitung nach Altlastenrecht
  • Historische und technische sowie Detailuntersuchungen von Betriebs-/Unfall- und Ablagerungsstandorten sowie Schiessanlagen/Schiessplätzen
  • Sanierungsprojekte
  • Unterstützung bei der Baueingabe
  • Fachbauleitung Sanierungen
  • In allen Phasen: Erstellen von Gutachten, Entsorgungskonzepten sowie Entsorgungsnachweisen zuhanden der kantonalen Behörde

Bauen auf belasteten Standorten

Bei Bauvorhaben oder Änderungen von Bauten auf belasteten Standorten sind die Vorbehalte der Altlastenverordnung zu berücksichtigen: Belastete Standorte dürfen nur verändert werden, wenn sie nicht sanierungsbedürftig sind und durch das Vorhaben nicht sanierungsbedürftig werden, oder ihre spätere Sanierung durch das Vorhaben nicht wesentlich erschwert wird. Für eine Baueingabe eines Bauvorhabens auf einem belasteten Standort muss die Bewilligungsbehörde beim KantonKantonalen Amt für Wasser und Abfall ein Mitbericht einfordern. Dieser Mitbericht stützt sich auf die vorhandenen Kenntnisse der Belastungssituation. In der Regel muss die Bauherrschaft im Rahmen der Baueingabe durch ein Altlastenfachbüro eine projektspezifische technische Untersuchung des belasteten Standortes durchführen lassen. Diese hat zum Ziel, die Vorbehalte der Altlastenverordnung zu behandeln sowie den Untergrund hinsichtlich allfälligem Aushub ausreichend zu charakterisieren und ein Entsorgungskonzept aufzustellen. Gerne beraten wir Sie bei Ihrem Bauvorhaben im Zusammenhang mit einem belasteten Standort.

Unsere Leistungen

  • Ermittlung des Handlungsbedarfs
  • Pflichtenheft (Untersuchungsvorschlag) erarbeiten
  • Planung und Leitung von projektspezifischen technischen Untersuchungen
  • Erstellen des Gutachtens zur Baueingabe, inkl. Entsorgungs- und Aushubkonzept
  • Ausführung: Aushubbegleitung und Entsorgungsnachweis

Kauf/Verkauf von Grundstücken mit belasteten Standorten

Ist der Untergrund eines Grundstückes verschmutzt, so führt dies zu einer Reduktion des Wertes des Grundstückes und somit der Verkaufssumme. Denn soll auf dem Grundstück gebaut werden, entstehen durch die Belastungen Mehrkosten. Diese stehen im Zusammenhang mit Abklärungen, Aushub und Entsorgung. Die Mehrkosten müssen bei der Planung des Bauvorhabens und dem Verkauf miteinbezogen werden. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich Ihres Verkaufs/Kaufs eines Grundstückes und schätzen die Mehrkosten aufgrund von Untersuchungen des Untergrundes.

Unsere Leistungen:

  • Beratung der Grundstückseigentümer
  • Abklären des Handlungsbedarfes
  • Historische Untersuchungen
  • Erstellen des Pflichtenheftes (Untersuchungsvorschlag) für technische Untersuchungen
  • Planung und Durchführung von technischen Untersuchungen
  • Gutachterlicher Bericht
  • Mehrkostenschätzung